Neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer vermeiden

Seit dem 01.01.2021 ist das Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen Gesetz (StaRUG) in Kraft. Dieses Gesetz präzisiert Anforderungen an ein Krisen- und Risikofrüherkennungssytem. Danach sind Unternehmen kontinuierlich gefordert, sich andeutende Krisen frühzeitig zu erkennen. Es sieht eine rechtsformunabhängige Pflicht von Geschäftsleitern einer juristischen Person zur Einrichtung eines Krisenfrühwarnsystems und zum Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern vor.

Das Frühwarnsystem muss erkennbare wirtschaftliche Bedrohungen bzw. bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig aufzeigen, damit die Geschäftsführung darauf reagieren kann. Bei einer Verletzung dieser Sorgfaltspflichten sind die Verantwortlichen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Auch wenn Personengesellschaften nicht direkt angesprochen werden, ist die Umsetzung auch hier sinnvoll, da die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften.

Restrukturierung außerhalb der Insolvenz nach dem StaRUG

Das Gesetz erweitert neuerdings die Möglichkeiten der Restrukturierung eines Unternehmens zur Vermeidung einer Insolvenz. Zudem bietet die Einrichtung eines Frühwarnsystems gleichzeitig die Chance, dass der Krisenfall erst gar nicht eintritt. Ein Krisenfrühwarnsystem kann meist mit geringem Aufwand effizient eingerichtet werden. 

Wie gehen mittelständische Unternehmen dabei vor?

In der Praxis kann man die Risikofrüherkennung meist in das bestehende Rechnungswesen bzw. Controlling integrieren. Bisher abgeleitete Kennzahlen (die oftmals in den Unternehmen im Rahmen des Controllings ohnehin bereits vorhanden sind), können erweitert und mit weiteren möglichen Risiken beschreibenden Vorgängen quantitativ ergänzt werden. 

Eine solche Erweiterung des Risikomanagements liegt – unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen – in Ihrem ureigensten Interesse: je früher eine Gegenmaßnahme ergriffen wird, desto eher zeigt sie eine positive Wirkung. Weiterhin bietet diese Vorgehensweise auch die Möglichkeit, das eigene Unternehmen „objektiv“ zu betrachten. Sollte es zu einer Haftungsfrage kommen, so können Sie nachweisen, sich ernsthaft mit dem Krisen- frühwarnsystem beschäftigt zu haben. Die heutige Zeit bietet bekanntlich ein deutlich höheres Maß an Gefahren/Risiken.

Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen oder Aufgabenstellungen zu diesem Thema.