Soll die Weitergabe des Unternehmens gelingen, bedarf es einer umsichtigen Planung.
Einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin fürs eigene Unternehmen zu finden, kann herausfordernd sein. Egal, ob man an die Familie oder an extern abgibt – man sollte den Prozess nicht zu spät beginnen.
Es ist nicht nur Geld, das Unternehmerinnen und Unternehmen in ihr Geschäft investieren. Auch viel Zeit und noch mehr Herzblut gehören dazu. Doch irgendwann naht sie, die Lebensphase, in der ein „Weiter so” als Chefin oder Chef nicht mehr infrage kommt. Eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger muss her.
„Idealerweise ist das jemand aus dem familiären Umfeld”, sagt Carola Jungwirth, Beraterin und Coach für Familienunternehmen in Hamburg. Einer der Vorteile: Mit einer solchen Nachfolge-Regelung bleibt das Familienvermögen erhalten.
Damit der Wechsel des Stabs an die jüngere Generation in der Familie gelingt, muss die Lösung aber „von allen Beteiligten wirklich gewollt sein”, so Jungwirth. Die abgebende Generation müsse bereit sein, auch tatsächlich zurückzutreten, und die folgende Generation „machen lassen” und deren Entscheidungen akzeptieren.
Dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine familieninterne Nachfolgeregelung bevorzugen, weiß auch Alexander Hoeckle von der IHK Köln. Oft hätten etwa die Kinder eines Firmenchefs den Betrieb über Jahre kennengelernt, sich umfassend weitergebildet und auch Erfahrungen in einem befreundeten Betrieb gesammelt. Nun sollen sie die Nachfolgeschaft im elterlichen Unternehmen antreten.
Aus Sicht von Hoeckle ein „hochemotionales Thema”. Oft, aber nicht immer, klappt es, dass Firmeninhaberinnen oder Inhaber an ihre Kinder abgeben können, ihnen die Betriebsleitung überhaupt zutrauen.
Wenn eine familieninterne Nachfolge nicht zustande kommt, bleibt als Ausweg nur eine externe
Suche. „Damit das gelingt, sollte man nichts unter Zeitdruck machen, sondern sich etwa fünf Jahre, bevor man sich zurückziehen möchte, umschauen”, rät Hoeckle.
Eine Option hierbei wäre, fachlich versierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im eigenen Betrieb anzusprechen und ihr Interesse auszuloten. Vorteilhaft ist, dass sie mit allen Belangen rund um das Unternehmen bestens vertraut sind. „Aber leider scheitert es oft daran, dass Mitarbeiter nicht genug Kapital haben, um die Nachfolgeschaft anzutreten”, so Hoeckle.
Weitere mögliche Optionen bei der Suche: Mit der Hausbank, mit der Steuerberaterin oder mit dem Wirtschaftsprüfer reden und fragen, ob er oder sie nicht einen geeigneten Nachfolger kennt. Hilfreich kann auch sein, Zulieferer oder befreundete Mitbewerber anzusprechen. Ebenfalls denkbar: Je nach Branche die zuständige Handwerkskammer oder die jeweilige IHK kontaktieren.
Im Internet gibt es verschiedene Börsen, über die Firmeninhaberinnen und Firmeninhaber geeignete Nachfolger finden können – während sich Interessierte nach passenden Unternehmen umschauen können, die sie gerne übernehmen würden. Eine Übersicht zu verschiedenen Börsen bietet beispielsweise die Informationsplattform „Nachfolge-in-Deutschland.de“.
Ob eine Kandidatin oder ein Kandidat nun die oder der „Richtige” ist, lässt sich letztendlich nur über Gespräche herausfinden, sagt Hoeckle. Stimmen die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen ebenso wie die Chemie zwischen beiden Seiten, geht es darum, Interessenten tiefer in die Materie einzuführen, sprich: Geschäftsdaten preiszugeben.
„Dafür ist es wichtig, dass Interessenten eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen”, sagt Hoeckle. In dem Dokument sollten für den Fall der Nichtbeachtung der Vertraulichkeit ein Strafgeld und Schadenersatzzahlungen vermerkt sein.
Ebenfalls wichtig: Bei der Unternehmensnachfolge sollte die Verkaufsseite frühzeitig einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater sowie einen Rechtsanwalt ins Boot holen. Diese Fachleute können im Fall eines Verkaufs etwa dabei helfen, den Wert des Betriebs zu ermitteln. „Das Problem ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer den Wert oft höher einschätzen als er tatsächlich ist”, so Hoeckle.
Um zu einem realistischen Ergebnis zu kommen, gibt es zwei mathematische Verfahren: Das Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren. Beim Ersten bemisst sich der Wert danach, welchen Verdienst Käufer mit der Firma erzielen können. Hierbei wird unter anderem der Durchschnitt der Erträge vor Steuern der letzten drei Jahre und der geschätzten Erträge der kommenden drei Jahre zugrunde gelegt. Das Ergebnis teilt man durch einen Kapitalisierungssatz.
Beim Substanzwertverfahren geht es nicht zuletzt darum, einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu berechnen. Dazu gehört auch, stille Reserven richtig zu bewerten. Gleiches gilt für geistiges Eigentum wie Patente. Am Ende unterzeichnen beide Seiten einen Kaufvertrag, der oft notariell beurkundet werden muss.
Auch wenn ein Unternehmen in der Familie bleibt und an die nachfolgende Generation abgegeben wird, etwa die eigenen Kinder, ist planvolles Vorgehen angesagt. Zeichnet sich ab, dass der eigene Nachwuchs den Betrieb übernimmt, bietet es sich an, frühzeitig einen Karriereplan zu erstellen.
„Sobald die ältere und die jüngere Generation beruflich auf Augenhöhe sind, macht es Sinn, wenn beide eine gewisse Zeit Hand in Hand arbeiten und dann die Übergabe erfolgt”, so Jungwirth.
Quelle: dpa/DAWR/ab
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